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WEG Novelle zum 01.12.2020

 01.12.2020

Die Reform zum 01.12.2020 regelt einige Bereiche des WEG-Gesetzes neu, so beispielsweise die Rolle der Gemeinschaft, bauliche Veränderungen oder auch die Stellung des Verwalters. Nach den neuen Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG können nun die Wohnungseigentümer in elektronischer Form an der Wohnungseigentümerversammlung teilnehmen. Auch hat die Eigentümergemeinschaft nun Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter und kann diesen ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen.

Quelle: Haufe, Link zum Artikel:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/weg-reform/die-gemeinschaft-der-wohnungseigentuemer_258_529398.html

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