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Das neue Gebäudeenergiegesetz

 01.11.2020

Zum 01.11.2020 tritt das neue Gebäudeenergieeinspargesetz ein und löst das Energieeinspargesetz ab. Es wird nun klar definiert, dass bestimmte Angaben aus dem Energieausweise in Immobilieninseraten aufgeführt werden müssen (§ 87 GEG) oder auch, dass der Energieausbei den Interessenten zu übergeben ist (§ 80 Abs. 4 GEG). Zudem steht nun dem Käufer ein kostenfreies Beratungsgespräch zum Energieausweis zu.


Quelle: Haufe, Link zum Artikel:
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/neues-gebaeudeenergiegesetz_84342_491404.html

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